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Sondereintragungen


z.B.: Karosserieverspoilerungen ohne GA, Motorhauben ohne GA, Heckspoiler ohne GA Grundsätzlich gilt, alle Eintragungen werden vorher mit dem TÜV abgeklärt und bei Zusage sind die Fahrzeuge vorzuführen.

Hier einige Beispiele:




*für in Hessen zugelassene Fahrzeuge gelten gesonderte Bedingungen