Sondereintragungen
z.B.: Karosserieverspoilerungen ohne GA, Motorhauben ohne GA, Heckspoiler ohne GA Grundsätzlich gilt, alle Eintragungen werden vorher mit dem TÜV abgeklärt und bei Zusage sind die Fahrzeuge vorzuführen.
Hier einige Beispiele:
*für in Hessen zugelassene Fahrzeuge gelten gesonderte Bedingungen