Sondereintragungen


z.B.: Karosserieverspoilerungen ohne GA, Motorhauben ohne GA, Heckspoiler ohne GA Grundsätzlich gilt, alle Eintragungen werden vorher mit dem TÜV abgeklärt und bei Zusage sind die Fahrzeuge vorzuführen.

Hier einige Beispiele:


     
*für in Hessen zugelassene Fahrzeuge gelten gesonderte Bedingungen